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Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3
(VERA-3)
1.
Was ist VERA?
Die Abkürzung „VERA-3“ (VERgleichsArbeiten in der Grundschule) bezeichnet bundesweite Lernstandserhebungen
in den Fächern Mathematik und Deutsch in der Jahrgangsstufe 3. VERA wird in
allen 16 Bundesländern durchgeführt. Auftraggeber sind die jeweiligen Kultusministerien.
2. Wozu werden Vergleichsarbeiten geschrieben?
Vergleichsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die über einen längeren Zeitraum erworben wurden
und geben eine objektive Rückmeldung über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in den
Fächern Deutsch und Mathematik.
3. Wann finden die Vergleichsarbeiten statt und wie lange dauern sie?
Die Termine sowie die Bearbeitungszeiten werden bundesweit für jedes Jahr neu festgelegt. Im
Schuljahr 2010/2011 finden die Vergleichsarbeiten in Bayern an folgenden Tagen statt:
·
Mathematik: Dienstag, 10. Mai 2011
·
Deutsch I:Donnerstag, 12. Mai 2011
Lesen - mit Texten und Medien umgehen (40 min)
·
Deutsch II: Mittwoch, 18. Mai 2011
Schreiben (20 min)
4. Muss mein Kind an VERA-3 teilnehmen?
Die
Teilnahme an den Vergleichsarbeiten ist verpflichtend für alle
Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 3.
5. Werden die VERA-3 Arbeiten benotet?
Vergleichsarbeiten werden nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte
geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben.
6. Wie werden die Aufgaben in VERA-3 entwickelt?
Die Aufgaben in den Vergleichsarbeiten beziehen sich in der Regel nicht auf die direkt in den vorangegangenen
Unterrichtsstunden von den Schülerinnen und Schülern behandelten Inhalte. Stattdessen
werden Fähigkeiten im jeweiligen Fach geprüft, die in einem längeren Zeitraum im Unterricht
erworben wurden. Die Testaufgaben orientieren sich an den von der Kultusministerkonferenz
beschlossenen bundesweit gültigen Bildungsstandards.
Eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte aus allen Bundesländern erstellt in Zusammenarbeit mit Fachdidaktikern
verschiedener Universitäten die Testaufgaben. In einer Stichprobe mit insgesamt rund
9000 Schülerinnen und Schülern erfolgt vorab eine Erprobung der Aufgaben. Dabei wird die Güte
überprüft sowie Schwierigkeitsgrad und Anforderungsprofil nach wissenschaftlichen Kriterien bestimmt.
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7. Soll sich mein Kind vorbereiten?
VERA überprüft Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden. Daher ist es
nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dass sich Ihr Kind auf die Vergleichsarbeiten eigens vorbereitet.
Über den Ablauf und die Aufgabenformate wird Ihr Kind rechtzeitig vor den Vergleichsarbeiten
im Unterricht informiert. Bitte bestärken Sie Ihr Kind lediglich darin, sein Bestes zu geben.
8. Wie werden die Vergleichsarbeiten ausgewertet?
Die Lehrkraft gibt die Ergebnisse der korrigierten Vergleichsarbeiten (hierzu stehen allgemeine
Korrekturhinweise zur Verfügung) ohne Angabe der Schülernamen auf einer passwortgeschützten
Internetseite ein. Diese wurde von der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
(ISB) in München eigens für die bayerischen Schulen eingerichtet. Die Qualitätsagentur
ist für die gesamte Datenauswertung in Bayern zuständig. Die Rückmeldung wird im geschützten
Bereich der Internetseite der Qualitätsagentur für die unterrichtenden Lehrkräfte zum
Herunterladen bereitgestellt und erfolgt anonym. Nur die Lehrkräfte können die Ergebnisse dem jeweiligen
Kind zuordnen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden bei diesem Vorgehen streng
eingehalten.
9. Wie erfahre ich, wie mein Kind abgeschnitten hat?
Sie als Eltern erhalten nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft Ihres Kindes
eine Rückmeldung, wie Ihr Kind abgeschnitten hat. Sie erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen
zu sogenannten Fähigkeitsniveaus, die keine Entsprechungen in Schulnoten haben.
10.Darf ich das Testheft meines Kindes einsehen?
Nach einer Frist von sechs Wochen nach der Durchführung haben Sie die Möglichkeit, das Testheft
Ihres Kindes einzusehen.
11.An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen zu VERA-3 habe?
Wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft, die an der Schule Ihres Kindes für die Durchführung der
Vergleichsarbeiten zuständig ist. Sollte diese Ihnen nicht direkt auf Ihre Fragen antworten können,
ist es möglich, dass die Lehrkraft am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München
anruft und sich informiert. Diese Information kann dann wiederum entsprechend an Sie weitergegeben
werden.
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